JudikaturOGH

RS0114100 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. November 2008

Die Zweckmäßigkeit des Eingriffs reicht nach den klaren Voraussetzungen des § 8 Abs 2 Z 2 MRG nicht aus. Die Notwendigkeit des Eingriffs in das Mietrecht ist eine eigenständige, unabdingbare Voraussetzung der Duldungspflicht.

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