JudikaturOGH

RS0114192 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. September 2019

Die für das Zustandekommen einer Gerichtsstandsvereinbarung im Sinne des Art 17 LGVÜ unerlässliche Willenseinigung zwischen den Parteien ist von der Partei zu beweisen, die sich auf die zuständigkeitsbegründende Klausel beruft.

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