JudikaturOGH

RS0113971 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. April 2001

Das in § 9 Abs 1 Z 2 MRG geforderte wichtige Interesse des Mieters an der Änderung muss während des erstinstanzlichen Verfahrens fortbestehen und in dem für die Entscheidung über das Wiederherstellungsbegehren beziehungsweise Entfernungsbegehren relevanten Zeitpunkt im Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 6 MRG (noch) vorliegen.

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