JudikaturOGH

RS0113800 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Mai 2025

Ob und in welchem Ausmaß bei einem Unterhaltspflichtigen berücksichtigungswürdige Belastungen vorliegen, ist im Allgemeinen keine der Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof zugängliche erhebliche Rechtsfrage.

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