9Ob13/20g—OGH Entscheidung
23. April 2020
…Frage, ob und in welchem Ausmaß bei einem Unterhaltspflichtigen berücksichtigungswürdige Belastungen vorliegen, ist im Allgemeinen keine der Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof zugängliche erhebliche Rechtsfrage (RS0113800). Dies ist auch hier nicht anders. Nach den bindenden Feststellungen ermöglicht die Tätigkeit des Beklagten als Obmann eines Vereins, seine Reputation international aufrecht zu erhalten…