JudikaturOGH

RS0113797 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Juni 2000

Die bloße Befürchtung, einer erst zu fällenden Entscheidung werde eine bestimmte Rechtsansicht zu Grunde gelegt werden, rechtfertigt die Zuständigkeitsverschiebung nicht und würde Art 83 B-VG zuwiderlaufen.

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