JudikaturOGH

RS0113773 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Juli 2009

Für Titelergänzungsklagen nach § 10 EO ist der Rechtsweg ohne Unterschied, um welche Art von Titel es sich handelt, zulässig, auch für Titel aus verwaltungsbehördlichen Verfahren. § 10 EO gilt auch für gerichtliche Vergleiche.

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