RS0113985 – OGH Rechtssatz
Wird der Vorwurf, ein Kollege habe ein Verfahren wider besseren Wissens geführt, in einem Schriftsatz erhoben und damit bei Gericht aktenkundig, liegen unbedeutende Folgen im Sinne des § 3 DSt nicht mehr vor.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden