Inwieweit die "Verdienstlichkeit" eines von mehreren Maklern überwiegt, beziehungsweise welche Wertigkeit der Namhaftmachung und Besichtigung des Vertragsobjektes im Vergleich zum Beitrag für die Einigung über den Kaufpreis zukommt, lässt sich nur anhand der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles beurteilen.
Rückverweise