RS0113680 – OGH Rechtssatz
Die in § 4a BPGG enthaltenen diagnosebezogenen Mindesteinstufungen schließen somit - sowie nach der bisherigen Rechtslage - nicht aus, dass aufgrund der funktionsbezogenen Beurteilung ein höheres Pflegegeld zu leisten ist, wenn aufgrund weiterer Behinderungen die Voraussetzungen für eine höhere Einstufung gegeben sind. In den Gesetzesmaterialien (vgl RV 1186 BlgNR 20. GP 13) ist ausdrücklich festgehalten, dass eine Addition der bei dieser funktionellen Beurteilung ermittelten Stundenwerte mit den der Mindesteinstufung zugrunde liegenden Zeitwerten nicht zulässig ist.