RS0113604 – OGH Rechtssatz
Auch im Grundbuchsverfahren kann mit der an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit das Auslangen gefunden werden, ein am Tag der Vertretungshandlung eingeholter Firmenbuchauszug (hier: Bestätigung aus dem Firmenbuch iSd § 89a NO) belegt den aktuellen Rechtszustand.