RS0113534 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Liegen sämtliche Voraussetzungen für die Anwendung des § 3 DSt vor, besteht ein Rechtsanspruch auf die Anwendung dieser Gesetzesstelle, da die Willensbildung über das Absehen von der Strafe eine dem Ermessen entzogene Entscheidung darstellt.
…RS0089974, RS0056585). [14] Davon ausgehend zeigt die Beschwerde des Kammeranwalts im Ergebnis zutreffend auf, dass sich der angefochtene Beschluss mit diesen (kumulativen; vgl RIS Justiz RS0113534 [T1]) Voraussetzungen für ein Vorgehen nach § 3 DSt nicht auseinandergesetzt und das Verfahren letztlich zu Unrecht aus dem Grunde des § 3…
…zuwider sind die Voraussetzungen für ein Vorgehen nach § 3 DSt nicht erfüllt, weil ein solches das kumulative Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen erfordert (RIS Justiz RS0113534 [T1 und T2]), die Tathandlung des Disziplinarbeschuldigten aber schon aufgrund der durch die Einbringung des Schriftsatzes erzielten Publizität (vgl ES 10 letzter Absatz) nicht…
…empirisch einwandfreier Beweiswürdigung getroffenen Feststellungen keine Folgen nach sich gezogen hat, mithin sämtliche Voraussetzungen für die Anwendung des § 3 DSt vorliegen (RIS Justiz RS0113534), war der Berufung ein Erfolg zu versagen.…
… b) zuwider ist ein Vorgehen nach § 3 DSt nicht indiziert, weil ein solches das kumulative Vorliegen sämtlicher gesetzlicher Voraussetzungen erfordert (RIS-Justiz RS0113534 [T1 und T2]), die Tathandlung des Disziplinarbeschuldigten aber schon aufgrund der durch die Einbringung des Schriftsatzes bei einem Höchstgericht erzielten Publizität nicht bloß unbedeutende Folgen…
…Anwendung des § 3 DSt sind Geringfügigkeit des Verschuldens und unbedeutende Folgen des inkriminierten Verhaltens, wobei beide Elemente kumulativ vorliegen müssen (vgl RIS Justiz RS0113534 [T1 und T2]). Das Verschulden ist dabei als (hypothetische) Strafzumessungsschuld zu verstehen, deren Prüfung entsprechend den Grundsätzen der §§ 32 ff StGB…
…3 DSt verlangt kumulativ, dass das Verschulden des Rechtsanwalts geringfügig ist und sein Verhalten keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat (RIS Justiz RS0113534 [T1, T2]). Spezial oder generalpräventive Erwägungen sind kein Kriterium für die Anwendung (RIS Justiz RS0114103; Engelhart/Hoffmann/Lehner/Rohregger/Vitek RAO 9 § 3…
…Strafwürdigkeit der Tat nach § 3 DSt, nämlich Geringfügigkeit des Verschuldens und keine oder nur unbedeutende Folgen des inkriminierten Verhaltens vorliegen (vgl RIS Justiz RS0113534 [T1 und T2]). Das Verschulden ist dabei als (hypothetische) Strafzumessungsschuld zu verstehen, deren Prüfung entsprechend den Grundsätzen der §§ 32 ff StGB…