JudikaturOGH

RS0113498 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Mai 2000

Wird Transitware von Zollbehörden in Anwendung einer gemeinschaftsrechtlichen Verordnung im Inland angehalten, so ist auch diese Ware am Ort der Anhaltung eingelangt im Sinne des § 83c Absatz 3 JN, und zwar selbst dann, wenn Absender und Empfänger der Waren ihren Sitz in Drittländern haben.

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