Zum Begriff der geschlechtlichen Handlung: Der früher von der Legistik verwendete Begriff "Unzucht" und "unzüchtige Handlungen" wird durch die neue, inhaltsgleiche Umschreibung "geschlechtliche Handlung" ersetzt, ohne ein zusätzliches Merkmal der sexuellen Lustbetonung ins Tatbild aufzunehmen.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden