JudikaturOGH

RS0113625 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. August 2024

Die Versicherung gegen Leitungswasserschäden ist eine Sachversicherung, die der Erhaltung des Gebäudes sohin des Eigentums des Versicherungsnehmers dient. Im gewissen Rahmen dient sie auch der Erhaltung und Verwertung des Gebäudes durch Vermietung bzw Verpachtung.

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