RS0113625 – OGH Rechtssatz
Die Versicherung gegen Leitungswasserschäden ist eine Sachversicherung, die der Erhaltung des Gebäudes sohin des Eigentums des Versicherungsnehmers dient. Im gewissen Rahmen dient sie auch der Erhaltung und Verwertung des Gebäudes durch Vermietung bzw Verpachtung.