JudikaturOGH

RS0113415 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. August 2017

Der Versuch, einen zivilrechtlichen Anspruch mit der Drohung der Aufrechterhaltung einer strafrechtlichen Verfolgung und darüber hinaus das unrichtige Inaussichtstellen einer gar nicht möglichen wirksamen Zurückziehung der Anzeige können nicht mehr als so geringes Verschulden angesehen werden, bei dem die Anwendung des § 3 DSt möglich wäre.

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