JudikaturOGH

RS0113407 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Oktober 2018

Dem Doppelverwertungsverbot widerspricht nicht, zur Begründung der Prognoseentscheidung zur Gewährung bedingter Nachsicht (eines Teiles) der Strafe nach §§ 43 und 43a StGB (§ 26 Abs 1 FinStrG) (Strafzumessung im weiteren Sinn) auf besondere Umstände des Einzelfalls zu verweisen, mögen diese auch bereits Grundlage für die Strafdrohung gewesen sein.

Rückverweise