RS0113407 – OGH Rechtssatz
Dem Doppelverwertungsverbot widerspricht nicht, zur Begründung der Prognoseentscheidung zur Gewährung bedingter Nachsicht (eines Teiles) der Strafe nach §§ 43 und 43a StGB (§ 26 Abs 1 FinStrG) (Strafzumessung im weiteren Sinn) auf besondere Umstände des Einzelfalls zu verweisen, mögen diese auch bereits Grundlage für die Strafdrohung gewesen sein.