JudikaturOGH

RS0113465 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. März 2000

Ein auf § 2 Abs 2 des Gesetzes über die Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse gestützte, also nach § 1425 ABGB zu behandelnde Erlag kann nicht in einen solchen nach § 307 EO umgedeutet werden.

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