9ObA134/07g—OGH Entscheidung
28. November 2007
…Berufungsgericht ist wohl dahin beizupflichten, dass bloße Tatsachen, mögen sich daran auch Rechtsfolgen knüpfen, nicht im Sinn des § 228 ZPO feststellungsfähig sind (RIS-Justiz RS0113327; RS0021983; RS0038943 uva). Richtig ist auch, dass die Frage, wie viele Tage ein Dienstnehmer an Urlaub verbraucht hat, eine Tatfrage ist. Darauf ist aber das…