JudikaturOGH

RS0113356 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Februar 2000

Hat das Prozessgericht zwar unrichtig, jedoch rechtskräftig die Zulässigkeit des streitigen Rechtswegs für Rückabwicklungsansprüche aus Ehepakten nach Ehescheidung verneint, ist darüber auch bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 82 Abs 1 Z 1 EheG im außerstreitigen Aufteilungsverfahren - jedoch materiell nach § 1266 ABGB - zu entscheiden.

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