RS0113108 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Ein Dienstversäumnis verwirklicht den Tatbestand des § 82 lit f GewO 1859 nicht, wenn mit der Inanspruchnahme von Pflegefreistellung nach § 16 UrlG ein rechtmäßiger Hinderungsgrund besteht (§ 48 ASGG).
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