JudikaturOGH

RS0113203 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Februar 2000

Die Verwendung der Formulierung "Schummelversuch der Anzeigegutachten" stellt eine Herabsetzung und Diffamierung der Sachbearbeiter der MA 59 dar, die über die Befugnis nach § 9 RAO hinausgeht.

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