JudikaturOGH

RS0113037 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Januar 2000

Verglichene Kosten aus einer Streitigkeit über eine Entlassungsanfechtung sind nicht gesichert, weil ein Kostenersatz in derartigen Verfahren in 1. und 2. Instanz gemäß § 58 Abs 1 ASGG ausgeschlossen ist.

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