JudikaturOGH

RS0113101 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Januar 2000

§ 1335 ABGB steht der Kapitalisierungsabrede nicht entgegen, andernfalls wäre jede längere Stundungsvereinbarung bei etwas höheren Zinsen, wie sie entsprechend der allgemeinen Wirtschaftslage immer wieder marktüblich sind, unmöglich.

Rückverweise