JudikaturOGH

RS0112902 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Januar 2000

Die Vorlage eines unter Verwendung gefälschter Urkunden erhaltenen belgischen Führerscheins, um sich gemäß § 15 Abs 3 FSG einen österreichischen Führerschein ausstellen zu lassen, stellt keine Beurkundung der Echtheit oder Gültigkeit der belgischen Lenkberechtigung dar.

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