JudikaturOGH

RS0112863 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Dezember 1999

Die nachträglich behebbaren Mängel betreffen nicht die zwingende Ladung gemäß § 148a Abs 2 KO, sondern etwa das Nachbringen der fehlenden Vollmacht eines Gläubigervertreters (§ 38 ZPO).

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