RS0112994 – OGH Rechtssatz
Nach dem Wortlaut des § 2 Abs 2 Z 2 UVG besteht ein Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse ua dann nicht, wenn das Kind auf Grund einer Maßnahme der vollen Erziehung in einem Heim untergebracht ist; beide Voraussetzungen müssen also kumulativ vorliegen.