RS0112811 – OGH Rechtssatz
Ein Widerruf der bedingten Strafnachsicht wegen einer nach der Verurteilung verübten strafbaren Handlung bzw eine Probezeitverlängerung aus diesem Grunde setzen jeweils Delinquenz während der Probezeit voraus (§§ 53 Abs 1 und 56 StGB).