Ein Hausbesorger, der unter den Voraussetzungen des § 134b ArbVG Arbeitnehmer im Sinne des § 36 ArbVG ist und dem im Sinne des § 18 Abs 7 HbG unter Beistellung einer Ersatzwohnung gekündigt wird, kann sich auf den Schutz des § 105 ArbVG berufen.
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