JudikaturOGH

RS0112697 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. November 1999

Da kein zwischenstaatlicher oder multilateraler Vertrag mit der Republik Indonesien besteht, der die Anwendung des § 99 JN ausschließt oder einen sonstigen Gerichtsstand festlegt, steht Vertragsvölkerrecht der Anwendung des § 27a Abs 1 JN nicht entgegen.

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