RS0112614 – OGH Rechtssatz
Der vertragsautonom auszulegende Begriff "Klage aus einem Vertrag" in Art 13 Abs 1 EuGVÜ entspricht im Wesentlichen dem in Art 5 Abs 1 EuGVÜ verwendeten Begriff "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag". Er erfasst auch Schadenersatzansprüche aus Vertragsverletzungen.