JudikaturOGH

RS0112693 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. November 1999

Die beschränkte Vordienstzeitenanrechnung nach § 3 Abs 2 Z 1 iVm § 3 Abs 3 UrlG stellt gemäß § 12 UrlG nur den gesetzlichen Mindeststandard von Arbeitnehmeransprüchen im Sinne einer relativ zwingenden Norm dar, wodurch dem Arbeitnehmer günstigere Vereinbarungen keineswegs ausgeschlossen werden.

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