JudikaturOGH

RS0112662 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Juli 2025

Ob das Kindeswohl im Sinn des Art 13 Abs 1 lit b des Übereinkommens bei einer Rückgabe gefährdet ist, ist eine von den jeweiligen Umständen abhängige Frage, die im Einzelfall zu entscheiden ist.

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