JudikaturOGH

RS0112700 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Januar 2009

Ist der Dienstvertrag zwischen Vermieter und Mieter lediglich Motiv für den Abschluss des Mietvertrages (und wurde ein solcher niemals abgeschlossen), liegt eine Ausnahmeregelung im Sinne des § 1 Abs 2 Z 2 MRG nicht vor.

Rückverweise