JudikaturOGH

RS0112596 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Oktober 1999

Die Rechtsansicht, wonach eine (sachliche oder örtliche) Unzuständigkeit jedenfalls einen Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 3 ZPO bildet, ist nicht für alle Verfahren, in denen gemäß § 41 Abs 3 JN die Zuständigkeitsprüfung von Amts wegen vorzunehmen ist, in gleichem Maße zutreffend.

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