JudikaturOGH

RS0112736 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. April 2020

Da das Ergebnis einer Vermögensauseinandersetzung zwischen Miteigentümern ein ganz unterschiedliches sein kann, je nachdem, ob die Auseinandersetzung nach den Vorschriften des § 830 ABGB oder nach jenen der §§ 81 ff EheG vorzunehmen war, kann einer während eines Scheidungsverfahrens erhobenen Teilungsklage der Einwand des Nachteils entgegengehalten werden.

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