RS0112584 – OGH Rechtssatz
Ob ein durch einen Karenzurlaub unterbrochenes Versicherungsverhältnis durch die Teilnahme an einem Fortbildungskurs während des Karenzurlaubes auflebt, ist eine Frage des Beginnes beziehungsweise Endes der Pflichtversicherung im Sinne des § 74 Abs 1 ASGG.