JudikaturOGH

RS0112539 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Juli 2025

Die Antragslegitimation eines Noterben im Abhandlungsverfahren ist auf die Rechte aus den §§ 784, 804 und 812 ABGB beschränkt. Er hat gegen die Bewilligung der schriftlichen Abhandlungspflege kein Rekursrecht.

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