JudikaturOGH

RS0112453 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. September 1999

Die Anwendbarkeit der Bestimmung des § 394 EO im Separationsverfahren hat zur Voraussetzung, daß durch die Bewilligung und den Vollzug der einstweiligen Verfügung dem Gegner der gefährdeten Partei ein Vermögensschaden entstanden ist.

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