Die Befristung des Mietzinserhöhungsrechtes gemäß § 12a Abs 2 MRG ist nicht analog auf die Mietzinsanhebung nach § 46a Abs 5 MRG anzuwenden.
Rückverweise
…Mietverhältnis und das Anhebungsrecht relevanten Umstände (hier: Tod des bisherigen Hauptmieters) anzuzeigen. Der Oberste Gerichtshof hat in 5 Ob 148/99x (RIS Justiz RS0112443) eine analoge Anwendung der Präklusionsregelung des § 12a Abs 2 MRG auf die „Fünfzehntel Anhebung" nach § 46a…