RS0112348 – OGH Rechtssatz
Ein vom Finanzamt auf das (betriebliche) Abgabenkonto des Beschwerdeführers überwiesenes Guthaben im Sinne des § 215 BAO stellt einen Vermögenswert dar, der ausschließlich dem vom Angeklagten betriebenen Unternehmen zusteht und über den er (als juristischer und wirtschaftlicher Eigentümer) frei verfügen darf (vgl VwGH 12. November 1981, 81/15/0114).