Die gemäß § 7 Abs 1 KO eingetretene Unterbrechung des Verfahrens hinderte gemäß § 163 Abs 3 ZPO die "Verkündung" des Urteiles, worunter auch die Zustellung zu verstehen ist, nicht.
Rückverweise
…eingetretenen Unterbrechung die „Verkündung der aufgrund dieser Verhandlung zu erlassenden Entscheidung" nicht gehindert. Darunter ist auch die Zustellung dieses Urteils zu verstehen (RIS-Justiz RS0112235). b) Die ungeachtet dessen ex lege eintretende Unterbrechungswirkung kann nach der überwiegenden Rechtsprechung nur durch Gerichtsbeschluss (§ 165 Abs 2 ZPO) wieder aufgenommen werden (stRsp…