JudikaturOGH

RS0112395 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Dezember 2022

Der Eigentümer hat grundsätzlich das Recht, sich gegen unzulässige Eintragungen auf der ihm zugeschriebenen Grundbuchseinlage zur Wehr zu setzen (hier gegen die Löschung von Lasten gemäß § 237 EO).

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