Rückverweise
Terroranschläge am Urlaubsort - Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Reisevertrag: Wo die Grenzen zwischen noch zumutbaren und unzumutbaren Risken führen, ist eine Frage des Einzelfalles, die nur aufgrund der konkreten Umstände beurteilt werden kann. Mit der deutschen Rechtsprechung muss eine eindeutige Reisewarnung durch das Außenamt als stornofreier Rücktrittsgrund gewertet werden.