Zu grober Pflichtverletzung zählt auch mangelnde Offenheit gegenüber dem Aufsichtsrat, ist dieser doch zufolge § 95 Abs 2 AktG berechtigt, jederzeit vom Vorstand einen Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen.
…Beschlusses dar. Dass zu den groben Pflichtverletzungen, die zur Abberufung führen können, auch mangelnde Offenheit gegenüber dem Aufsichtsrat zählt, entspricht der ständigen Rechtsprechung (RIS Justiz RS0112071). 4.3. Auch in der Auffassung der Vorinstanzen, wonach es Pflicht des Klägers gewesen sei, den Aufsichtsrat von seinem unterschiedlichen Standpunkt in der Pönalefrage in Kenntnis…
…mangelnde Offenheit gegenüber dem Aufsichtsrat (6 Ob 38/12t [Pflichtverletzung in Form eines Treuebruchs durch mangelnde Offenheit]; 1 Ob 11/99w; RS0112071). [51] Nach den Feststellungen leitete der Aufsichtsratsvorsitzende der Beklagten die parlamentarische Anfrage vom 23. 5. 2019 an den Kläger weiter, die explizit unter…
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