RS0112078 – OGH Rechtssatz
Verliert der Kläger während des Prozesses auf Räumung die Stellung des Bestandgebers, verbleibt ihm gemäß § 234 ZPO die Aktivlegitimation; er kann weiterhin Räumung wegen Zinsrückstandes gegenüber dem nunmehrigen Bestandgeber verlangen.