JudikaturOGH

RS0112078 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Mai 1999

Verliert der Kläger während des Prozesses auf Räumung die Stellung des Bestandgebers, verbleibt ihm gemäß § 234 ZPO die Aktivlegitimation; er kann weiterhin Räumung wegen Zinsrückstandes gegenüber dem nunmehrigen Bestandgeber verlangen.

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