Der Begriff "Wohnrecht" ist unklar, weil er eher als Überbegriff denn als eindeutige Einschränkung zu verstehen ist, weshalb er die in § 12 Abs 1 GBG geforderten Bestimmtheitskriterien nicht erfüllt.
…“ die Bestimmtheitskriterien des § 12 Abs 1 GBG nicht, weshalb die Eintragung eines Wohnungsgebrauchsrechts als Minus nicht in Frage kommt (RIS Justiz RS0111929; RS0011822 [T4, T5]). 4. Die vorliegende Grundbuchsurkunde bezeichnet das einzuverleibende, ansonsten nicht näher beschriebene Recht als „Wohnrecht gem. § 521 ABGB“…
…Begriff „Wohnrecht“ oder „Wohnungsrecht“ für sich genommen den Bestimmtheitskriterien des § 12 Abs 1 GBG nicht entspricht, (RIS Justiz RS0111929; RS0011822 [T4]). Soweit es aber auf die Entscheidung 5 Ob 55/16y zurückgegriffen hat, um zu begründen, dass das eingeräumte Recht nicht ausreichend…
…tragen könnte, oder ob der Begriff des Wohnungsrechts für sich genommen den Bestimmtheitskriterien des § 12 Abs 1 GBG entspricht (dazu RIS-Justiz RS0111929 [T1]; RS0011822 [T4]). 6. Dem Revisionsrekurs ist damit ein Erfolg zu versagen.…
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