5Ob55/16y—OGH Entscheidung
20. April 2016
…“ die Bestimmtheitskriterien des § 12 Abs 1 GBG nicht, weshalb die Eintragung eines Wohnungsgebrauchsrechts als Minus nicht in Frage kommt (RIS Justiz RS0111929; RS0011822 [T4, T5]). 4. Die vorliegende Grundbuchsurkunde bezeichnet das einzuverleibende, ansonsten nicht näher beschriebene Recht als „Wohnrecht gem. § 521 ABGB“…