JudikaturOGH

RS0112044 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Juni 2023

Im Rahmen seiner sukzessiven Zuständigkeit kann das Gericht den mit der Klagserhebung außer Kraft getretenen Bescheid weder "abändern" noch "bestätigen" oder "aufheben", wie das einem Rechtsmittelverfahren entsprechen würde; es kann auch dem Entscheidungsträger keine Aufträge in bezug auf die weitere Verfahrensführung erteilen. Vielmehr geht die volle Verfahrens- und Entscheidungskompetenz auf das Gericht über.

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