JudikaturOGH

RS0112011 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. April 1999

Die Anwendung des § 39 StGB schließt eine Einweisung in eine Anstalt nach § 23 Abs 1 StGB grundsätzlich nicht aus (kein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot, keine unvertretbare Mißachtung der Bestimmungen über die Strafbemessung).

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