JudikaturOGH

RS0111874 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Januar 2011

Das ungenützte Verstreichenlassen der dreitägigen Rechtsmittelanmeldefrist bewirkt (hinsichtlich der bei der Verkündung anwesenden Parteien) die Rechtskraft des mündlich verkündeten Beschlusses über die bedingte Entlassung nach § 152a StVG.

(gegen OLG Wien 19 Bs 370/97 = RW0000208)

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