Der in der Verletzung des Neuerungsverbots gelegene Verfahrensmangel, der eine unzutreffende rechtliche Beurteilung der Streitsache zur Folge hat, verwirklicht den Revisionsgrund des § 503 Z 2 ZPO.
…§ 503 ZPO Rz 8; E. Kodek in Rechberger , ZPO 3 § 482 ZPO Rz 6 je mwN; vgl RIS Justiz RS0112215; 1 Ob 30/98p = MietSlg 50.119 ). 2.4 Das Berufungsgericht hat sich über die durch das Parteienvorbringen im Verfahren erster Instanz gezogenen…
…hat, nicht nur im Rekurs gegen einen Aufhebungsbeschluss, sondern auch als Revisionsgrund nach § 503 Z 2 ZPO geltend gemacht werden kann (vgl RIS-Justiz RS0112215 mwN, zuletzt 5 Ob 43/06v). Es muss sich um neue Ansprüche oder Einreden handeln, die nicht von Amts wegen berücksichtigt werden (vgl 5 Ob…
…1 ASGG) hätte eine unzutreffende rechtliche Beurteilung der Streitsache zur Folge und könnte daher auch im Rekurs gegen einen Aufhebungsbeschluss geltend gemacht werden (RIS Justiz RS0112215 ua). Es muss sich bei dem berücksichtigten Vorbringen aber um neue Ansprüche oder Einreden handeln, die nicht von Amts wegen berücksichtigt werden, weil von Amts…
…Obersten Gerichtshof zwar aufgegriffen werden, wenn sie zu einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Streitsache geführt hat, indem neue Ansprüche oder Einreden berücksichtigt wurden (RS0042071 [T6]; RS0112215). Die Beantwortung der Frage, ob eine im Berufungsverfahren unzulässige Neuerung vorliegt, geht in ihrer Bedeutung aber nicht über den Einzelfall hinaus und begründet daher in…
…unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Streitsache geführt hat, indem neue Ansprüche oder Einreden berücksichtigt wurden, die nicht von Amts wegen wahrzunehmen sind (RS0042071 [T6]; vgl auch RS0112215; 5 Ob 161/15k; 9 ObA 81/15z). Hand elt es sich doch bei der Missachtung des Neuerungsverbots um eine unrichtige…
…der Wiedereröffnung einer Verhandlung). Dem widerspricht auch nicht die Judikaturlinie, dass eine Verletzung des Neuerungsverbots § 503 Z 2 ZPO verwirklicht (RIS Justiz RS0112215), weil der darin gelegene Verfahrensmangel dort eine unzutreffende rechtliche Beurteilung der Streitsache zur Folge hat. 3. Schon aufgrund dieser Erwägungen ist das Rechtsmittel unzulässig…
…werden, wenn sie zu einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Streitsache geführt hat, indem neue Ansprüche oder Einreden berücksichtigt wurden ( RIS Justiz RS0042071 [T6], vgl auch RS0112215). Das Berufungsgericht hat das Vorliegen der Ursächlichkeit der Drohung für den Abschluss des Kreditvertrags aber ohnedies verneint, weil sich aus den Feststellungen im Hinblick auf…
…ist der durch das Vorbringen der Partei erster Instanz abgegrenzte Streitgegenstand (5 Ob 43/06v, 1 Ob 25/13b, RIS Justiz RS0112215; Zechner in Fasching , Konecny ² IV/1, § 503 ZPO Rz 8; E. Kodek in Rechberger ZPO³ § 482 ZPO…
…2 ZPO gehindert. „Streitsache“ ist der durch das Vorbringen der Partei erster Instanz abgegrenzte Streitgegenstand (7 Ob 154/13t; RIS Justiz RS0112215 [T1]; RS0112213). Die Verletzung des Neuerungsverbots durch das Berufungsgericht ist daher vom Obersten Gerichtshof aufzugreifen, wenn sie zu einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Streitsache durch…
…Prüfpflicht kann schon begrifflich keine Neuerung vorliegen (vgl Lovrek in Fasching/Konecny 3 IV/1 § 503 ZPO Rz 176 mwN; siehe auch RS0112215 [T1]; zuletzt 3 Ob 243/13a). [21] 3.3. Die potenzielle Missbräuchlichkeit der in Frage stehenden Klauseln ist, entsprechende ernsthafte Zweifel vorausgesetzt, auch…
…eines Verstoßes gegen das Neuerungsverbot Zechner in Fasching/Konecny IV 1 § 503 Rz 8; 1 Ob 30/98p; 4 Ob 79/99t; RIS Justiz RS0112215) . Im Übrigen hat der Oberste Gerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen, dass dann wenn bei einer mehrseitigen Treuhandschaft beim Rechtsanwalt ein Kaufpreis - dieser wurde hier zwischen den…
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